verlorenes Gepäck; istockphoto © Serrabassa

verlorenes Gepäck; istockphoto © Serrabassa

Spätestens seit dem 11. September 2001 kann so ein verlassender Koffer oder Rucksack schon für Unruhe sorgen – selbst wenn es nur ein kleiner Koffer fürs Kind ist, der von dem Besitzer einfach vergessen wurde. Ein kleines Mädchen wird sicherlich sehr traurig sein und zwar nicht nur, weil ihr Köfferchen einfach am Flughafen stehen geblieben ist, sondern weil sie das gute Stück samt Inhalt wohl kaum zurückbekommen wird.

Was aber war unlängst passiert? Dass ein Koffer vergessen wird und der Besitzer trotz Ausrufens nicht ermittelt werden kann, ist ja nicht ungewöhnlich. Meistens geschieht dies aber in dem Bereich, in den ohnehin nur Gepäckstücke gelangen, die zuvor bereits durchleuchtet wurden. Das Flughafenpersonal kann dann sicher sein, dass sich nichts Verdächtiges darin befindet. Der Koffer fürs Kind, um den es kürzlich aber am Flughafen Münster/Osnabrück ging, stand im öffentlichen Bereich. Jeder könnte ihn also abgestellt haben.

Daher startete wenig später das komplette Sicherheitsprogramm: Fundort absperren, Flughafen evakuieren und die Spezialisten für „unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen“ benachrichtigen. Die sollen dann auch angerückt sein und sich um das herrenlose Gepäckstück auf die ihnen eigene – eben unkonventionelle Art – gekümmert haben. Die Folge: Der Koffer wurde kontrolliert gesprengt – die darin enthaltenen Barbiepuppen und Einhörner enthauptet und zerstört.

Die Frage nach dem Besitzer bleibt. Wird der nämlich gefunden, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er für die entstandenen Kosten aufkommen muss: Einsatz der Spezialtruppe, Ausfallkosten, falls Passagiere ihre Anschlussflüge verpasst haben oder für die Flugcrews, die eventuell ausgewechselt werden mussten.

Und noch eine Frage bleibt: Wenn alle anderen Koffer durchleuchtet werden können, warum ging das dann nicht bei diesem? Aber zumindest sind die Barbie-Puppen und Einhörner jetzt wohl in einer besseren Welt …

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