Bisher blieb der Artikel 21 der FIFA-Transferstatuten im bunten Paragrafendschungel eher unentdeckt. Dabei könnte gerade dieser Artikel den Transferaktivitäten und Vertragsgestaltungen für Spieler eine neue Richtung geben. Die Zeilen besagen nämlich, dass Spieler einen Verein bereits nach 3 Jahren, unabhängig von der gesamten Vertragslaufzeit, in Richtung Ausland verlassen dürfen – indem Sie kündigen. Spieler ab 28 dürften das sogar schon nach 2 Jahren.
Der Artikel 21 könnte den Transfermarkt gehörig durcheinanderwirbeln. Nach dem Bosman-Urteil dürfen Spieler, deren Vertrag ausläuft, den Verein ablösefrei verlassen. In den folgenden Jahren entwickelte sich der Trend zu langfristigen Verträgen – man möchte seine besten Spieler ja nicht gratis verschenken. Diese langfristige Transferstrategie könnte den Vereinen zum Verhängnis werden, denn sollte einer ihrer Spieler tatsächlich nach 3 Jahren kündigen, gibt es nur geringfügige Transferablösen.
Den Präzedenzfall lieferte Andrew Webster, der im Jahre 2006 den schottischen Verein Hearts of Midlothian verlassen wollte. Der neue Verein Wigan Athletic musste im Anschluß nur 190.000 Euro zahlen – ein Bruchteil des Marktwertes von 7 Millionen Euro. Beim Artikel 21 handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Rechten der Spieler und der Vereine. Würde man die Schutzzeit von 3 Jahren verlängern, ginge das zu Lasten der Freizügigkeit der Spieler, bei einer Verkürzung verlören viele Vereine eine wichtige Eigenfinanzierungsmöglichkeit. Neuen Aufwind könnte der Artikel im Fall Lukas Podolski bekommen, der den FC Bayern München wegen seiner spärlich gesäten Einätze ganz offensichtlich verlassen möchte – die Möglichkeit dazu bestünde schon im kommenden Sommer, auch wenn sein Vertrag bis 2010 läuft. Als Ablösesumme fielen dann 5-6 Millionen Euro an- deutlich unter dem Marktwert.









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